Energieausweise

Schon seit 2008 ist ein Energieausweis für Vermieter sowie für Verkäufer von Immobilien Pflicht. Der Ausweis war allerdings nur auf Verlangen bei Vermietung oder Verkauf vorzulegen. Seit 2013 hat sich dies geändert. Nun muss der Energieausweis potentiellen Mietern oder Käufern unaufgefordert, schon bei der Besichtigung der Immobilie, vorgelegt werden.

 In der Energieeinsparverordnung (EnEV) §20 wird darauf hingewiesen, dass „ im Energieausweis Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes …. zu geben sind.“; dies bedeutet, dass Energieausweise Modernisierungsempfehlungen enthalten müssen.

Dies setzt eine persönliche Besichtigung des Gebäudes vor Ort voraus.

Ebenso wird in der EnEV klar definiert, wann ein Bedarfsausweis ausgestellt werden muss oder ob eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis besteht.

Ich erstelle Ihnen bedarfsorientierte oder verbrauchsorientierte Energieausweise.