KfW-Einzelmaßnahmen
Im Zuge der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2002 gestellt wurde, werden von der KfW folgende Einzelmaßnahmen gefördert:
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Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Zur Förderung dieser Einzelmaßnahmen stehen wiederum verschiedene Zuschussprogramme zur Wahl. So kann z. Bsp. zwischen einer Kredit- oder einer Zuschuss-Variante gewählt werden.
Damit diese Einzelmaßnahmen aber förderungswürdig sind, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden – dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.