KfW-Einzelmaßnahmen

Im Zuge der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2002 gestellt wurde, werden von der KfW folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Zur Förderung dieser Einzelmaßnahmen stehen wiederum verschiedene Zuschussprogramme zur Wahl. So kann z. Bsp. zwischen einer Kredit- oder einer Zuschuss-Variante gewählt werden.

 

Damit diese Einzelmaßnahmen aber förderungswürdig sind, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden – dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.