EWärmeG 2015

Am 1. Juli 2015 ist in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) in Kraft getreten. Bei Erneuerung der Heizungsanlage gilt ab sofort ein Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von nunmehr 15 Prozent. Diese Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme einer neuen Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden.

Die Erfüllung dieses 15%-tigen Pflichtanteils kann durch eine zusätzliche Einzelmaßnahme aber auch durch die Kombination verschiedener Maßnahmen erfolgen.
Oder Ihre Immobilie wurde schon vor Jahren energetisch saniert? Auch mit dieser Maßnahme kann das EWärmeG erfüllt sein.

Neben zahlreichen Erfüllungsoptionen können auszugsweise folgende Einzelmaßnahmen dazu beitragen:

  • Dämmung von Dach, oberster Geschoßdecke, Außenwand oder Kellerdecke
  • Installation einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage
  • Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Gerne erstelle ich Ihnen den für die Behörde benötigten Nachweis zur Erfüllung des EWärmeG.
Ebenso bin ich Ihnen bei der Erfüllung des Pflichtanteils sowie bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans gerne behilflich.