Sanierungsfahrplan

Laut dem in Baden-Württemberg geltenden EWärmeG müssen bei Erneuerung der Heizungsanlage 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder durch entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.
Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist dabei eine sogenannte Teilerfüllungsoption. Er kann mit 5 Prozent als Ersatzmaßnahme zur Erfüllung des EWärmeG angerechnet werden.

Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.