EnEV Berechnungsnachweise

Bei Neubauten sowie auch bei energetischen Sanierungen von Gebäuden, werden auf Grundlage der EnEV gewisse Nachweise zur Dokumentation des erreichten energetischen Standards gefordert.

Wird ein Gebäude neu errichtet sind nach der EnEV Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nachzuweisen. Diese Nachweise werden auch für den einzureichenden Bauantrag benötigt.

Für Änderungen in Bestandwohngebäuden sind je nach Umfang der Maßnahmen gewisse U-Werte der einzelnen Bauteile einzuhalten oder es ist der Jahres-Primärenergiebedarf des ganzen Gebäudes nachzuweisen.

Gerne erstelle und bestätige ich Ihnen die benötigten EnEV-Nachweise zur Vorlage bei der zuständigen Baubehörde oder der KfW sowie zur Dokumentation des erreichten energetischen Standards.